Wann brauche ich ein Unfallgutachten?
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über einen geringfügigen Bagatellschaden hinausgeht. Dabei werden auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert berücksichtigt.
GVO Sachverständige ist in Neunkirchen, Saarbrücken und vielen weiteren Orten im Saarland für Sie unterwegs. Wir begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht – persönlich, unabhängig und ohne unnötige Wege für Sie.
Unsere Kfz-Sachverständigen kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug. Entdecken Sie unsere regionalen Einsatzgebiete und erfahren Sie, wie GVO Sie in Ihrer Nähe unterstützen kann.
Nach einem Unfall entstehen schnell viele Fragen. Wir geben Ihnen verständliche Antworten rund um Gutachten, Kosten, Schadenregulierung und Ihre Rechte – damit Sie wissen, worauf es jetzt ankommt. Damit aus einem Schaden kein Nachteil wird.
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über einen geringfügigen Bagatellschaden hinausgeht. Dabei werden auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert berücksichtigt.
Ja. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.
Nach der Begutachtung erstellen wir Ihr Gutachten schnellstmöglich und halten Sie über den weiteren Ablauf auf dem Laufenden.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Ja. Die Begutachtung kann direkt dort erfolgen, wo sich Ihr Fahrzeug befindet – beispielsweise bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt.