Ein Unfallgutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Schaden nicht offensichtlich geringfügig ist, der genaue Schadenumfang unklar ist oder neben den Reparaturkosten weitere technische und wirtschaftliche Werte relevant werden. Dazu können beispielsweise eine merkantile Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert oder der Restwert gehören. Bei eindeutig kleinen Schäden kann je nach Einzelfall eine einfachere Dokumentation ausreichen.