Wer bezahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Sie benötigen ein Gutachten oder haben Fragen zu Ihrem Schaden? Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir hören zu, klären die nächsten Schritte und helfen Ihnen unkompliziert weiter.
Teilen Sie uns kurz mit, worum es geht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.
Nach einem Unfall entstehen schnell viele Fragen. Wir geben Ihnen verständliche Antworten rund um Gutachten, Kosten, Schadenregulierung und Ihre Rechte – damit Sie wissen, worauf es jetzt ankommt. Damit aus einem Schaden kein Nachteil wird.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Nach der Begutachtung erstellen wir Ihr Gutachten schnellstmöglich und halten Sie über den weiteren Ablauf auf dem Laufenden.
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?
Die öffentliche Bestellung bestätigt die besondere Sachkunde und persönliche Eignung. Bruno Groß ist von der IHK Saarland für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen öffentlich bestellt und vereidigt.
Ja. Die Begutachtung kann direkt dort erfolgen, wo sich Ihr Fahrzeug befindet – beispielsweise bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt.
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über einen geringfügigen Bagatellschaden hinausgeht. Dabei werden auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert berücksichtigt.
Ja. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.