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Direkt erreichbar. Persönlich für Sie da.

Sie benötigen ein Gutachten oder haben Fragen zu Ihrem Schaden? Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir hören zu, klären die nächsten Schritte und helfen Ihnen unkompliziert weiter.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Schreiben Sie uns.

Teilen Sie uns kurz mit, worum es geht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

Ihre Fragen. Klar beantwortet.

Nach einem Unfall entstehen schnell viele Fragen. Wir geben Ihnen verständliche Antworten rund um Gutachten, Kosten, Schadenregulierung und Ihre Rechte – damit Sie wissen, worauf es jetzt ankommt. Damit aus einem Schaden kein Nachteil wird.

Frage an GVO stellen

Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?

Nach der Begutachtung erstellen wir Ihr Gutachten schnellstmöglich und halten Sie über den weiteren Ablauf auf dem Laufenden.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?
Die öffentliche Bestellung bestätigt die besondere Sachkunde und persönliche Eignung. Bruno Groß ist von der IHK Saarland für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen öffentlich bestellt und vereidigt.

Kommt GVO auch zu meinem Fahrzeug?

Ja. Die Begutachtung kann direkt dort erfolgen, wo sich Ihr Fahrzeug befindet – beispielsweise bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt.

Wann brauche ich ein Unfallgutachten?

Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über einen geringfügigen Bagatellschaden hinausgeht. Dabei werden auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert berücksichtigt.

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Weitere Fragen und Antworten
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